Bahnbrechende Beweise für elektromagnetische Belastungen


Dies hat die Akzeptanz einer naturwissenschaftlichen Grundlage in der Öffentlichkeit zusätzlich erschwert. Wurden athermische Effekte daher bisher in der diagnostischen Praxis oft in den Bereich der psychosomatischen Erkrankungen verwiesen, so hat sich dies seit 2007 grundlegend geändert. Biochemie, Medizin und Physik haben sich in den letzten Jahren intensiv mit den Grundlagen athermischer Effekte befasst. Meilensteine waren der Nobelpreis für Chemie 2003, das Erkennen der physikalischen Grundlagen am Kernforschungszentrum in Mailand, die Entwicklung neuer objektiver physikalischer Messverfahren und eine Vielzahl von peer reviewed veröffentlichten Studien zu einzelnen biochemisch und physiologisch relevanten Mechanismen. Hierzu zählen neben Studien im Rahmen der EU und der WHO auch der Nachweis der Wechselwirkung von ELF-Magnetfeldern auf Produktion und Wirkung von Melatonin, das in Zusammenhang mit Brustkrebs untersucht wurde, sowie der Nachweis von Magnetit-Kristallen im menschlichen Gehirn am California Institute of Technology.

Oberste EU-Behörde und das BfS fordern ergänzende Präventionsmaßnahmen

Als Folge der neuen Erkenntnisse und nach Auswertung von mehr als 2000 Studien kam die Europäische Umweltagentur als höchste Umweltbehörde in der EU im November 2007 zu der offiziellen Feststellung, dass Mobilfunkstrahlung und  Handys unterhalb der geltenden Grenzwerte Effekte in menschlichen Zellen auslösen. EEA- Direktorin Prof. McGlade: „Sie stören Zellprozesse, den Signalaustausch zwischen Zellen. Wenn das über einen langen Zeitraum passiert, können diese Störungen natürlich zu Langzeiteffekten wie Krebs führen. Und das sind die Effekte, die uns am meisten beunruhigen.“ Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schloss sich mit seiner Empfehlung an, dass „die  Grenzwerte  durch  geeignete Vorsorgemaßnahmen ergänzt werden müssen“. Und als oberste  Beratungsinstanz des Europäischen Parlaments kommt die EEA abschließend zu der Forderung: „Handys mögen schwach strahlen, aber es gibt genügend Beweise für Wirkungen auch bei schwacher Strahlung, so dass wir jetzt handeln müssen. Warum die Bevölkerung einer Gefahr aussetzen, wenn man jetzt etwas tun kann. Es ist Zeit für uns alle, öffentliche Entscheidungsträger, Eltern, jeden Einzelnen in der Gesellschaft, sich der Hinweise be- wusst zu werden und dementsprechend zu handeln.“ Der Präventionsmedizin fallen bei dieser Aufgabe eine hohe Verantwortung und eine Schlüsselrolle bei der Gesundheitsvorsorge in der Bevölkerung zu.

Fazit: In der Praxis bedeutet dies ein Umdenken im Verständnis der physiologischen Wirkungen von Elektro-, EDV- und Mobilfunktechnologie. Denn obwohl die Quelle einer elektromagnetischen Belastung hochfrequent sein kann, zum Beispiel bei einem schnurlosen DECT-Telefon mit 1,8 GHz, kommt es über den primären Wirkungsmittler Wasser und Luftfeuchtigkeit und in der Folge im UNF-Magnetfeld zu Auswirkungen im physiologisch relevanten Bereich  von 0-30Hz. An Stellen mit starken Gradienten kommt es zu biochemischer und biophysikalischer Beeinträchtigung physiologischer Prozesse.Gesetzliche Grenzwerte erfassen diese Störzonen nicht, da sie sich unterhalb der gesetzlichen punktuellen Maximalwerte ergeben.

Quelle: journal of preventive medicine

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