ABG Händler

Allgemeine Geschäftsbedingungen und rechtliche Hinweise für Händler

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Händler/Wiederverkäufer. Haben sie die Absicht den LFS-Lebensfeldstabilisator zu vertreiben oder in ihrem Shop anzubieten, wenden sie sich bitte schriftlich oder per Email an:

Ortus Buch und Marketing Verlag
G. Giesler
Helmertweg 50
64732 Bad König
e-Mail: vertrieb@lebensfeldstabilisator.de
oder
FAX 06063-9517524

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Händler)

§1 Geltungsbereich/Definition

1. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Händlerbedingungen zwischen Ortus Buch und Marketing Verlag, Helmertweg 50, in Bad König/Zell und dem Händler oder Gewerbetreibenden, welcher die Leistung von Ortus Buch und Marketing Verlagin Anspruch nimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Händler oder Gewerbetreibende gelten nur insoweit, als Ortus Buch und Marketing Verlag Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Händler oder Gewerbetreibende erkennt die AGB durch Unterzeichnung der AGB oder durch widerspruchslose Inanspruchnahme der Leistung, welche von Ortus Buch und Marketing Verlag angeboten wird, an.

2. Die Leistung von Ortus Buch und Marketing Verlag wird wie folgt definiert: Ortus Buch und Marketing Verlag versteht sich als exklusiver Lieferant für den LFS-Lebensfeldstabilisator nach Biophysiker Dieter Broers. Die AGB finden Anwendung in Bezug auf jegliche von Ortus Buch und Marketing angebotene Ware und deren Verkaufsabwicklung mit dem Händler oder Gewerbetreibenden.

3. Ortus Buch und Marketing Verlag behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Händler per E-Mail vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Sollte der Händler innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail nicht widersprechen, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.

§2 Preise

1. Es gilt die jeweils gültige Preisliste mit deren Erscheinen alle anderen ihre Gültigkeit verlieren. Zustimmung erfolgt durch schlüssiges Handeln und Auftragserteilung. Mündliche Preisabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Seiten des Ortus Buch und Marketing Verlags oder einem Vertreter der Selbigen. Die schriftliche Bestätigung muss zu Ihrer Rechtsgültigkeit eine Unterschrift der Geschäftsführung/Inhabers des Ortus Buch und Marketing Verlages in Verbindung mit einem Firmenstempel aufweisen.

2. Alle angegebenen Preise werden als Nettopreise angegeben. Weiterhin wird die gesetzliche Umsatzsteuer von Seiten des Händlers oder Gewerbetreibenden geschuldet, sofern der Umsatz der Umsatzsteuer nach deutschem Recht unterliegt.

3. Der Händler oder Gewerbetreibende ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Händler oder Gewerbetreibende jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§3 Leistung/ Bestellung

1. Der Händler oder Gewerbetreibende besitzt erst dann die Möglichkeit die Leistung von Ortus Buch und Marketing Verlag in Anspruch zu nehmen, sofern er im Kundenstamm des Ortus Buch und Marketing Verlages gelistet ist.

2. Die Aufnahme in den Kundenstamm erfolgt erst durch Zusendung einer gültigen und einer lesbaren Ablichtung der Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszugs und der unterzeichneten und mit Firmenstempel versehen Allgemeinen Geschäftsbedingung des Ortus Buch und Marketing Verlages. Dies gilt auch für Alt-Kunden, deren letzte Bestellung mehr als 12 Monate zurück liegt.

3. Der Ortus Buch und Marketing Verlag behält sich das Recht vor nach Prüfung der Bonität des Händlers oder Gewerbetreibenden ein Geschäftsverhältnis mit diesem ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

4. Eine Bestellung gilt erst durch Zusendung eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bestellscheins von Seiten des Händlers und einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Seiten des Ortus Buch und Marketing Verlages als rechtsgültig.

§4 Lieferbedingungen

1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, wird die Ware nach Eingang des Bestellscheins und der Zusendung der Auftragsbestätigung sowie dem Eingang der vereinbarten Zahlung innerhalb von 2-3 Wochen, 21 Werktagen geliefert. Allerdings behält sich der Ortus Buch und Marketing Verlag das Recht vor, die Lieferzeiten mit dem Herstellungsprozess der bestellten Ware abzugleichen oder bei Nichteingang der vereinbarten Zahlung die Lieferung der Ware komplett auszusetzen. Für den Fall der Anpassung der Lieferzeiten mit dem Herstellungsprozess verpflichtet sich der Ortus Buch und Marketing Verlag, den Händler oder Gewerbetreibenden schnellstmöglich, spätestens bei Zusendung der Auftragsbestätigung, darüber zu unterrichten und ein neues Lieferdatum zu nennen.

3. Liefer- oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Ortus Buch und Marketing Verlages oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat der Ortus Buch und Marketing Verlag auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Ortus Buch und Marketing Verlag, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung bzgl. Einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Händler oder Gewerbetreibende nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Lieferant von seiner Verpflichtung frei, so kann der Händler oder Gewerbetreibende hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Ortus Buch und Marketing Verlag nur berufen, wenn sie den Händler oder Gewerbetreibenden unverzüglich benachrichtigt.

5. Der Ortus Buch und Marketing Verlag ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

6. Wird auf Verlangen des Händlers oder Gewerbetreibenden die verkaufte Ware nach einen anderen Ort versendet, so geht die Gefahr auf den Händler oder Gewerbetreibenden über, sobald der Ortus Buch und Marketing Verlag die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.

Der Ortus Buch und Marketing Verlag kann beim Versendungskauf den Versandweg und die Beförderungsmittel nach eigenem Ermessen auswählen. Die Kosten der Versendung trägt der Käufer, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.

Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Händler oder Gewerbetreibende die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit es nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Lieferer unverzüglich Anzeige zu machen.

Unterlässt der Händler oder Gewerbetreibende diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§377 ff. HGB.

§5 Rückgaberecht

Für Händler bzw. für eine gewerbliche Bestellung besteht das 14 tägige Rückgaberecht nicht.

§6 Zahlungsbedingungen

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung ausschließlich gegen Vorkasse. In Ausnahmefällen oder bei Sonderstatus eines Kunden erfolgt die Lieferung auf Rechnung mit Überweisung oder Banklastschriftverfahren. Für mangels Deckung zurück gegebene Lastschriften ist der Händler oder Gewerbetreibende zum Ersatz aller dadurch entstehenden Kosten verpflichtet, solange er die mangelnde Deckung des Kontos zum Abbuchungszeitpunkt zu vertreten hat. Schriftliche Bestellungen staatlicher und öffentlicher Organisationen mit behördlicher Auftragsnummer werden gegen Rechnung ausgeführt.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Lieferant über den Betrag verfügen kann.

3. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Verkäufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4. Gerät der Händler oder Gewerbetreibende in Verzug, so ist der Ortus Buch und Marketing Verlag berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

5. Kommt der Händler oder Gewerbetreibende mit einer Zahlung in Verzug, hat Der Ortus Buch und Marketing Verlag das Recht zur sofortigen Fälligkeitsstellung all ihrer Forderungen gegen den Händler oder Gewerbetreibenden.

§7 Eigentumsvorbehalt:

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit der Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentums des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

3. Der Händler oder Gewerbetreibende ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Händler oder Gewerbetreibende bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Lieferanten ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriffen Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu erlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

§8 Garantie

Es gelten die Garantiebedingungen Des Ortus Buch und Marketing Verlages.

1. Garantieausschlüsse:

a) Jede Beschädigung durch Feuchtigkeit, Feuer, Blitzschlag, absichtliche Beschädigung, Sturm und/oder Gewitter, Hochwasser, Sturz oder Diebstahl.

b) Verlust oder Beschädigung durch einen Defekt des LFS-Lebensfeldstabilisators, welcher dem Käufer bei Abschluss des Kaufvertrags bekannt gewesen ist.

c) Jegliche Schäden die durch falschen Gebrauch, missbräuchliche oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung, unsachgemäße Installation, Fehlbedienung oder Modifikationen, denen nicht die Zustimmung des Herstellers zu Grunde liegt, verursacht werden.

2. Der Hersteller behält es sich vor, nach eigenem Ermessen ein fehlerhaftes Produkt oder einzelne Komponenten zu reparieren oder auszutauschen. Im Falle eines kompletten Austauschs des Produkts ist der Hersteller nur verpflichtet, das fehlerhafte Gerät mit einem gleichwertigen, dem Alter entsprechenden Gerät zu ersetzen.

3. Der Hersteller übernimmt keine Garantie über die Kompatibilität und Verbindungsmöglichkeit zu anderen Geräten. Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Funktionen unter allen Umständen zur Verfügung stehen.

Vorgehensweise bei einer Reklamation:

1. Ein Versand des LFS-Lebensfeldstabilisators sollte nur in der Originalverpackung erfolgen, um Beschädigungen während des Transports zu vermeiden.

2. Wird der LFS-Lebensfeldstabilisator auf dem Transportweg aufgrund unzureichender Verpackung oder Transportsicherung beschädigt, behält sich der Hersteller das Recht vor, den Garantieanspruch abzulehnen.

3. Bitte halten Sie folgende Informationen bei der Störungsmeldung bereit: Kaufdatum, Modellbezeichnung, Adressdaten.

4. Die telefonische Störungsmeldung kann Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter folgenden Rufnummern erfolgen:

Rufnummer

Deutschland +49 (0) 6063-9517522

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, können Sie die Störung auch online über die Webseite

www.dieter-broers-lfs.de melden.

Per Email können Sie uns unter info@gieslermarketing.de erreichen.

§9 Datenschutz

1. Die Daten des Händlers oder des Gewerbetreibenden werden nach den Bestimmungen des Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Hiernach ist der Ortus Buch und Marketing Verlag berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten), zur Leistungserbringung (Nutzungsdaten) oder Abrechnung (Abrechnungsdaten) erforderlich ist.

2. Der Händler hat das Recht, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich bei Ortus Buch und Marketing Verlag einzusehen.

§10 Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt, es sei denn, die Haftung beruht auf eine Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Ortus Buch und Marketing Verlag und den Händlern oder Gewerbetreibenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit der Händler oder Gewerbetreibende Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: Sept. 2011

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    Alle hier dargestellten LFS-Geräte sind Beispiel-Konfigurationen und werden genauso nach Kundenwunsch angefertigt wie alle anderen LFS-Geräte. Aufgrund der hohen Anzahl verschiedener Frequenzen ist es uns nicht möglich alle Geräte vorzuhalten.
    Ihre Wunschfrequenz wird in den Controller mit der Piko-Technologie einzeln programmiert.
    Alle Frequenzen die wir anbieten finden Sie in der Frequenztabelle.

    Frequenztabelle
    Hier können Sie bei Ihrer Bestellung die gewünschte Frequenz auswählen,

    https://lebensfeldstabilisator.de/frequenzen-lfs-individuell/

    LFS Individuell Freie-Konfiguration
    Hier erhalten Sie Tabellarische Informationen über weitere Frequenzen,

    https://lebensfeldstabilisator.de/produkt/lfs-individuell-freie-konfiguration/

    Der LFS besteht in seiner Gesamtheit, von seinem äußeren Erscheinungsbild bis hin zu seinen elektronischen Komponenten und der Spezialspule aus Eigenentwicklungen. Hierbei ist hervorzuheben, dass alle Modelle des LFS mit einem sog. Watchdog-System ausgestattet sind. Der Begriff Watchdog (englisch für Wachhund; auch watchdog timer genannt) bezeichnet eine Funktion zur Ausfallerkennung eines digitalen Systems, vorwiegend in Steuerungsanwendungen. Wird dabei eine mögliche Fehlfunktion erkannt, so wird entweder dies gemäß Systemvereinbarung an andere Komponenten signalisiert (z. B. Umschalten auf ein redundantes System), eine geeignete Sprunganweisung bzw. ein Reset zur selbsttätigen Behebung des Ausfalls eingeleitet, oder ein sicheres Abschalten veranlasst. Dies bietet seinem Träger die Sicherheit das der LFS immer einwandfrei funktioniert. Auf jeden LFS erhalten Sie eine Garantie von fünf Jahren.


    Liebe Kunden, bedingt durch die Unterbrechung von Lieferketten kann es zu Lieferzeiten von 6-8 Wochen kommen. Wir bitten um eurer Verständnis.
    Jeder LFS ist eine Einzelanfertigung und ein Unikat, Made in Germany.

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